Gesellschaftsrecht

Rechtsformen und Gründungsvorgang

Als Notar berate ich Sie zunächst bei der Wahl der für Sie passenden Rechtsform und entwerfe sodann die für die Gründung notwendigen Dokumente. Anschließend wird für eine ordnungsgemäße Umsetzung der Gesellschaftsgründung durch Anmeldung zum Handelsregister und Überwachung der ordnungsgemäßen Eintragung gesorgt. Bei der Gründung einer Gesellschaft stehen dabei verschiedene Gesellschaftsformen zur Verfügung. So wird zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften sowie Vereinen unterschieden.:

Personengesellschaften sind

  • die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft)
  • die Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • die Kommanditgesellschaft (KG bzw. die GmbH & Co. KG)
  • die Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
  • die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

Kapitalgesellschaften sind

  • die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • die Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) als Sonderform der GmbH
  • die Aktiengesellschaft (AG)
  • die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Ein für die Praxis wichtiger Unterschied zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften besteht in der Gestaltung der Haftung für Verbindlichkeiten, d.h. für die Schulden der Gesellschaft. Bei Personengesellschaften haften die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit ihrem gesamten Vermögen persönlich und unbeschränkt. Bei der Kapitalgesellschaft haften hingegen nicht die Gesellschafter, sondern allein die Gesellschaft. Bei den Personengesellschaften und Vereinen wird der Gesellschaftsvertrag von den Beteiligten im Regelfall in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater oder Rechtsanwalt selbst entworfen und der Notar sorgt sodann für die ordnungsgemäße Eintragung im Handelsregister.

Bei Kapitalgesellschaften entwirft der Notar den Gesellschaftsvertrag, sorgt für die richtigen Eintragungen im Handelsregister und ist auch für alle Änderungen des Gesellschaftsvertrags zuständig. Auch hier empfiehlt sich in der Regel, einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Zum Datenblatt für die Terminsvorbereitung bei GmbH- oder UG-Gründung .

Satzungsänderungen, Anteilsübertragungen und weitere Vorgänge

Auch im weiteren Fortgang werden Sie als Unternehmensinhaber unsere Unterstützung erhalten, indem wir die rechtliche Umsetzung etwa von Gesellschafterversammlungen, Änderungen des Gesellschaftsvertrages, Umstrukturierungen des Unternehmens (etwa bei Umwandlungen) oder dem Abschluss eines Unternehmensvertrags vornehmen.

Auch der Verkauf eines Geschäftsanteils bei der GmbH bzw. Unternehmergesellschaft ist durch den Notar zu beurkunden, worin daher ein weiteres Tätigkeitsfeld liegt. Bei Bedarf wird die notarielle Vorbereitung mit Ihren anwaltlichen und steuerlichen Beratern abgestimmt und so ein für Sie optimaes Ergebnis erzielt.

Zum Datenblatt für die Terminsvorbereitung bei Anteilsabtretungen .

Handelsregisteranmeldungen

Zahlreiche Vorgänge und Tatsachen im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts müssen im Handelsregister eingetragen werden. Hierzu zählen nicht nur die Gründung oder die Satzungsänderung von Gesellschaften, sondern auch die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern sowie bei Einzelkaufleuten das Vorliegen bzw. der Verlust der Kaufmannseigenschaft, ferner generell die Erteilung von Prokura und Adressänderungen.

Zum Formblatt für die Terminsvorbereitung bei Handelsregisteranmeldungen .

Liquidation und Auflösung

Auch bei Auflösung und Beendigung einer GmbH muss unter Mitwirkung des Notars jeweils eine Registeranmeldung durchgeführt werden. Nähere Informationen hierzu und die von uns benötigten Informationen finden Sie auf unserem Formblatt.

Zum Formblatt für die Terminsvorbereitung bei Handelsregisteranmeldung Liquidation GmbH .

 

Bei den genannten, ebenso wie bei allen sonstigen Vorgängen im gesellschaftsrechtlichen Tätigkeitsfeld gilt: kontaktieren Sie uns jederzeit gerne und wir bereiten die Beurkundung oder Beglaubigung für Sie vor!